|
Betreuung ist das deutsche Rechtsinstitut, das Menschen helfen soll, die ihre rechtlichen Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen können § 1896 ff BGB..
Das Betreuungsrecht löste zum 01. Januar 1992 das alte Recht der Vormundschaft und Entmündigung Volljähriger ab.
Seither gibt es in Deutschland, trotz gegenteiliger landläufiger Meinung, keine Entmündigung Erwachsener mehr.
Im Gegenteil, der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwider läuft. und dem Betreuer zuzumuten ist, § 1901 Abs. 3 BGB.
Diese Internetpräsenz will speziell auf Ihre Anforderderungen eingehen.
Angesprochen sind alle Betroffenen, potentiell Betroffenen, die Berufs- und auch alle ehrenamtlichen Betreuer an Rhein und Erft.
Ich bin daher auch noch auf Ihre speziellen Fragen und Anregungen angewiesen. Dieses Tätigkeitsfeld ist so umfassend und weit, dass ich wohl kaum jeden Einzelfall und jede Einzelfrage erfassen kann.
Teilen Sie mir daher mit, auf welche Fragen und Problemkreise diese Internetpräsenz ganz besonders eingehen soll.
Senden Sie mir dazu einfach Eine E-Mail mit Ihren Anregungen und/oder Erwartungen.
Wir werden uns bemühen Ihre Erwartungen zufrieden zu stellen.
Ihre Erwartungen stehen im Mittelpunkt, alle Anderen müssen sich hinten anstellen!
|