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Sie können für sich selbst vorsorglich verfügen, was, wie, wo und wann geschehen soll. Dafür gibt es eine Reihe von Instrumenten. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie vorsorgen wollen, also vorsorglich etwas für den Fall tun wollen, falls Sie es selbst nicht mehr können.
Der Hinweis der Landesregierung NRW mit Formular taugt deshalb in keiner Weise und ist noch schlechter gemacht als das von ihr verursachte Einheitsabitur:
Dieses von der Landesregierung veröffentlichte Formular ist keine Vorsorge, sondern die Vollmacht entfaltet sofort Wirksamkeit, gilt sofort nach der Unterschrift und entfaltet sehr weitreichende Befugnisse. Sobald Sie das Formular unterzeichnet haben, kann derjenige, der es in Händen hält sofort losziehen und z.B. Ihr Konto abräumen, Ihr Einkommen auf sein Konto umleiten etc. etc.
Es enthält keine oder nur unzureichende Hinweise und Erläuterungen auf die Tragweite dieser Vollmacht und deren Auswirkungen auf Sie.
Dies betrifft sowohl den Vollmachtgeber, als auch den Vollmachtnehmer.
Es gibt keinen Hinweis, was der Vollmachtnehmer sich mit der Annahme der Vollmacht antut. In Deutschland ist nicht nur das Steuerrecht ziemlich kompliziert. Der Vollmachtnehmer nimmt mit der Vollmacht richtig viel Arbeit auf sich. Sich angemessen und dauerhaft um die Angelegenheiten eines Dritten zu kümmern, bedeutet zunächst einmal Kosten. Je mehr Angelegenheiten, um so mehr Arbeit und Kosten. Eine Vergütung für den Vollmachtnehmer sieht der Vorschlag der Landesregierung deshalb natürlich nicht vor. Der Vollmachtnehmer kämpft aber mit den gleichen Problemen, wie der Betreuer. Ob er als (regelmäßiger) Laie die Fragestellungen und Probleme besser, schneller und einfacher lösen kann, als ein (hauptberuflicher) Betreuer, mögen Sie selbst beantworten.
Auch dem Vollmachtgeber wird nicht erläutert, welche weitreichenden Befugnisse er dem Vollmachtnehmer einräumt und was daraus resultiert.
Es findet sich auch kein Hinweis darauf, dass der Vollmachtnehmer in seinen Entscheidungen an die sogenannten gerichtlichen Genehmigungsvorbehalte gebunden ist, z.B. §§ 1904 Abs 2, 1906 Abs. 5, BGB . Die Vorsorgevollmacht umgeht also nicht in allen Belangen die Gerichte.
Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass der Vollmachtnehmer neben den sog. Genehmigungsvorbehalten von Niemandem kontrolliert wird, ob er sich an die Vorgaben hält, Gelder zweckentsprechend verwendet und alles Ihrem Wohl dient Es gibt im Zweifel und im Ernstfall auch niemanden, der diese Vollmacht widerrufen könnte, es sei denn, es wird wiederum ein Betreuer bestellt, der dies für Sie erledigen könnte.
Lassen Sie sich deshalb vor Abfassung einer Vollmacht rechtlich von den dazu berufenen Berufen (Rechtsanwälte, Notare) beraten und füllen Sie keine Formulare aus, sondern formulieren Sie selbst den Text.
Die kontrollierteste Form der Vorsorge ist immer noch die Betreuungsverfügung, mit der Sie vorsorglich bestimmen, wer zum Betreuer bestellt werden und wie entschieden werden soll und deren Einhaltung durch Ihr örtliches Amtsgericht kontrolliert wird.
Die Betreuung kostet den Staat Geld. Das ist unbestritten. Leider vergessen die von den Verwaltungen mitgeteilten Zahlen immer wieder die Beträge einzurechnen, die unmittelbar (z.B. in Form von Steuern) an den Staat zurückfliessen. In NRW dürften dies in 2007 mindestens € 51 Mio. ( 19 % Mwst. plus mind. 15 % Einkommensteuer) gewesen sein. Auch werden die Kosten nicht verrechnet, die dem Staat erspart bleiben, weil die Betreuung korrekt entsprechend den Wünschen des Betroffenen geführt , oder veruntreute und erschlichene Gelder zurückgeführt wurden, oder unter grossen Kraftanstrengungen und Zeit Lösungen gefunden werden, ohne staatliche Gelder in Anspruch zu nehmen zu müssen. Im Blick dieser Verwaltung werden betreute Menschen einzig zu Kostenfaktoren. Der Tunnelblick der Verwaltung will auch nicht erkennen, dass es letztlich nichts hilft, wenn man im Justizhaushalt € 10,-- spart und dafür im Sozialhaushalt ein vielfaches davon mehr ausgibt. Für die Sozialleistungsverwaltung ist noch immer Pflegebedürftigkeit = Heimeinweisung. Daran hat auch die Gesetzesänderung wenig verändert, die der ambulanten Pflege den Vorrang einräumt. Betreuung ist deshalb eine Art “Sozialleistung im Raum der Justiz”. Im Gegensatz dazu kann man die unkontrollierte Vollmacht als “eine Einladung zum Missbrauch” bezeichnen. Darüber sind sich wohl alle Praktiker einig, selbst dann, wenn der Vollmachtnehmer ein naher Familienangehöriger ist.
Der Bundesverfassungsgericht hat aber schon 1980 in seiner Entscheidung vom 01.07.1980 (1 BVR 349/75, 378/76) entschieden, dass “aber die Errichtung und Verwaltung von Vormundschaften (damals gab es nur die Vormundschaft und Pflegschaft) zu den obersten Aufgaben der staatlichen Wohlfahrtspflege gehören, deren Anlaß und Grundlage das öffentliche Interesse an der Fürsorge für den schutzbedürftigen einzelnen ist” (BVerfG, NJW 1980, 2179 ff). In erster Linie geht es nämlich nicht nur um Kosten, sondern um die Schutzbedürftigkeit des einzelnen, der sich selbst nicht mehr helfen kann. Schutzbedürftigkeit auch gegenüber dem Staat und seinen Organen, wie die Oberflächlichkeit der Verwaltung und auch die erfolgreiche Rechtsmittelquote im Sozialbereich immer wieder deutlich macht. Nicht selten geht es auch um Schutzbedürftigkeit vor den eigenen Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht. Ich kenne auch sehr viele Familienangehörige, die sich liebevoll, uneigennützig und fürsorglich bemühen. Dies ist also keine Pauschalverdächtigung oder ähnliches. Aber nicht alles erscheint in einer Zeitung und wird öffentlich. Mit solchen Familienangehörigen lässt es sich auch ganz besonders gut zusammen arbeiten. Es ist dann auch viel angenehmer zu beobachten wie z.B. Tochter und Vater sich einträchtig miteinander beschäftigen, als dass einer der beiden sich um ein Rechtsmittelverfahren des anderen im Sozialbereich ärgert.
Formal können Sie z.B. durch eine Betreuungsverfügung vorsorgen und als wohl bekannteste Verfügung die Patientenverfügung. Die Patientenverfügung bezieht sich aber nur auf Angelegenheiten Ihrer Gesundheit. Vorsorgliche Verfügungen wollen für den Fall vorbeugen, dass Sie es selbst nicht mehr können und sollten immer möglichst aktuell sein. Dies können Sie dadurch hervorheben, dass Sie die Aktualität jeweils mit Datum und Unterschrift vermerken, z.B. einmal jährlich. Dadurch stellen Sie sicher, dass nicht irgend etwas umgesetzt wird, dass Sie zwar vor zwanzig Jahren einmal wollten, von dem Sie aber inzwischen längst abgerückt sind.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie bereits in gesunden Tagen umfassend bestimmen, was geschehen soll. Diese Verfügungen sind verbindlich, es sei denn, Sie selbst wollen daran nicht mehr festhalten. Die Betreuungsverfügung mündet im Falle Ihrer Erkrankung in eine gesetzliche Betreuung, deren Ausführung im gerichtlichen Rahmen kontrolliert wird und mit vielen gesetzlichen Beschränkungen versehen ist.
Beispielsweise wer Ihre Angelegenheiten besorgen soll, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Wieviel Taschengeld Ihre Enkel bekommen sollen, wo sie gepflegt werden wollen, wie sie in der Endphase Ihres Lebens medizinisch behandelt werden wollen etc. etc.. Sie können eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung zusammenfassen, d.h. Sie können gleichzeitig bestimmen, was bei Ihnen im Krankheitsfall geschehen soll und sie haben jemanden bestimmt, der das ausführt, was Sie verfügt haben, da sie es im Zweifel in der Situation nicht selbst durchsetzen können werden. Mit der Betreuungsverfügung gehen Sie ausserdem sicher, dass sie erst dann wirksam wird, wenn festgestellt wurde, dass Sie krankheitsbedingt Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Alles sollte aber ganz konkret und präzise beschrieben sein.
Grundsätzlich ist bei jeder Verfügung Ihre Äusserung von unersetzlichem Wert, weil Sie schriftlich und verbindlich festhalten, was Ihnen wichtig ist und wie Sie selbst entscheiden würden.
Aber in dem aktuellen Sturm von Befürwortern gilt es m.E. besonders die Patientenverfügung auch einmal kritisch zu beleuchten, weil sie scheinbar schon jetzt nur als Instrument einer “vorzeitigen lebensbeenden Massnahme” verstanden wird. Ist eine Patientenverfügung, die das Ausnutzen sämtlicher medizinischer Möglichkeiten fordert, überhaupt noch denkbar?
Neben der scheinbar tollen Aussicht, selbst über den eigenen Tod bestimmen zu können, gilt es auch einmal die Wirkung und Vollziehung der Patientenverfügung zu beleuchten. Das beschriebene Papier führt nicht zum Tod, sondern es ist zu überlegen, was wie zu welchem Tod führt.
*Häufig stehen Angehörige neben dem Betroffenen und äussern, dass sie dem Leiden nicht mehr zusehen könnten. Es ist also ein Problem der Angehörigen, bevor es zu einem Problem der Betroffenen wird. Es gibt natürlich auch Betroffene, die unter der Situation leiden. Deren Leiden wird aber ganz häufig wesentlich geringer, wenn jemand da ist, der sich einfach mit Ihnen beschäftigt. Das kann sogar einfach nur ein Haustier sein. Während sich jemand mit Ihnen beschäftigt, wird die Situation plötzlich wieder erträglich, Sie lächeln wieder. Sind Sie in diesem Moment das Leben leid, oder gefällt es Ihnen? Ich will wirklich niemanden überreden länger zu leben als er selbst will. Aber ich weiss nicht, ob man “Würde im Alter” mit unwürdigen Mitteln herstellen kann. Ich hoffe aber, dass alle, die sich stark genug fühlen über den eigenen Tod zu verfügen, auch stark genug sind, sich dem Zeitgeist zu widersetzen. Fragen Sie Eltern, die ein behindertes Kind zur Welt gebracht haben, wie stark der Zeitgeist ist, und was sie sich alles anhören müssen, obwohl sie ihre Kinder lieben, und die Kinder gerne und mit Freude leben?
Eine Demenzerkrankung führt nicht unmittelbar zum Tod, ist aber wohl als letzte Lebensphase zu bezeichnen. Demenzerkrankte müssen aber relativ häufig künstlich ernährt werden, weil es vielen Demenzerkrankten aus unterschiedlichen Gründen unmöglich wird, sich selbstständig zu ernähren.
Die am häufigsten benutzte lebensverlängernde Massnahme ist daher wohl die künstliche Ernährung. Diese Form der Ernährung abzulehnen bedeutet, dass der betroffene Mensch verhungert, oder verdurstet. Es ist wohl die einzige konkrete Möglichkeit z.B. den selbstbestimmten Tod eines Demenzkranken herbei zu führen.
Die ganze Diskussion über lebensverlängernde Massnahmen wird aber unter dem Deckmantel der Würde geführt.
Ich frage mich allen Ernstes, ob es ein würdevoller Tod ist, wenn man jemanden verhungern oder verdursten lässt. Ich kenne weltweit keine Kultur, die das Verhungern oder Verdursten als würdevollen und friedlichen Tod ansieht.
Früher oder später wird es auch geradezu zu einer zwingenden Mode werden. Der Nachbar hat es auch gemacht also warum nicht Sie. Die Mode und der Zeitgeist werden demnach wieder bestimmen, wann ein Leben lebenswert ist und wann nicht mehr. Wie häufig haben Sie schon die Sprüche gehört: “Wenn es mir so ginge, möchte ich lieber Tod sein”. Diese Sprüche hören Behinderte immer wieder. Sie leben aber gerne so, wie sie sind. Wann ist ein Leben lebenswert und wer definiert dies, wenn nicht der, der auch in den ganz konkreten Umständen lebt? Wer kann also vorhersehen, wann und unter welchen Umständen er sein eigenes Leben als nicht mehr lebenswert ansieht und dies auch noch konkret beschreiben?
Sind Angehörige und Freunde wirklich immer nur fürsorglich auf die Würde des Betroffenen bedacht, oder einfach nur völlig überfordert, fühlen sich unter Umständen schon als Erben, oder fürchten Unterhaltsleistungen?
Wie reagieren die Sprücheklopfer, wenn sie dann wirklich selbst in der Situation sind. Besteht dann Ihr einmal leichtfertig geäusserter Wunsch fort, oder dürfen Sie sich noch einmal anders entscheiden, selbst wenn Sie inzwischen bereits krank sind?
Merkwürdig finde ich auch, dass diese sehr aktuelle Diskussion ausgerechnet jetzt, parallel zu den Spardiskussionen geführt wird.
Ist hier Selbstbestimmung als Umschreibung für Einsparungen im Gesundheitswesen gemeint, während sie sonst allgemein eigenes Eintreten für Kosten umschreibt?
Wird es zukünftig die Alternative geben, wenn Sie mit der Situation nicht zufrieden sind, können Sie dem ja ein Ende setzen?
*ab hier gibt der Artikel z.T. sehr persönliche Ansichten und Wertungen wieder, die aber m.E. neben vielen anderen Aspekten überlegenswert sind.
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