Es ist gar kein so weiter Weg von Barbara Pufhans Befürchtungen vor "teurer Tasse Kaffee" ( Barbara Pufhan, BtPrax 1992, S. 60 ff.) zur Pflicht zur teuren Tasse Kaffee.
Mich wundert allerdings, warum das Wort "Betreuungsverfügung" darin nicht auftaucht. Eine Betreuungsverfügung wäre m.E. der geeignetste Ort für Anweisungen dieser Art.